Wenn Regen durch das Dach eindringt und dabei der Hausrat eines Mieters beschädigt wird, stellt sich die Frage: Wer haftet für den Schaden? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere davon, wer für den Schaden verantwortlich ist und ob eine Versicherung greift.
🧱 1. Eigentümerpflichten und Gebäudeversicherung
Der Vermieter bzw. Eigentümer ist verpflichtet, das Gebäude in einem mangelfreien Zustand zu halten. Ist das Dach undicht, weil es nicht ordnungsgemäß gewartet wurde oder altersbedingt schadhaft ist, haftet in der Regel der Vermieter für daraus entstehende Schäden – auch am Hausrat des Mieters. In diesem Fall kann der Vermieter den Schaden über seine Wohngebäudeversicherung regulieren lassen – sofern der Schaden durch eine versicherte Gefahr (z. B. Sturm, Hagel, Leitungswasser) entstanden ist.
🧾 2. Hausratversicherung des Mieters
Unabhängig davon, ob der Vermieter haftet, kann der Mieter seinen beschädigten Hausrat über die eigene Hausratversicherung absichern – vorausgesetzt, der Schaden ist durch eine versicherte Gefahr entstanden (z. B. Regen nach Sturmschaden am Dach). In vielen Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich den Elementarschadenbaustein einzuschließen. Außerdem bieten viele Hausratversicherungen auch den Einschluss der unbenannten Gefahren – manchmal kann diese Gefahr auch über die Best-Leistungsgarantie versichert werden. Hier
⚖️ 3. Wann haftet der Vermieter persönlich?
Laut aktueller Rechtsprechung haftet der Vermieter nur dann persönlich, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann – etwa durch unterlassene Instandhaltung oder verspätete Reparaturmaßnahmen. Ist das Dach z. B. durch einen Sturm beschädigt worden und der Vermieter hat nicht rechtzeitig reagiert, kann er haftbar gemacht werden.
🧠 4. Was tun im Schadenfall?
Für Mieter gilt: Schaden dokumentieren (Fotos, Uhrzeit, Wetterlage) Vermieter sofort informieren Hausratversicherung kontaktieren Eigene Haftung ausschließen (z. B. durch Nachweis, dass Fenster geschlossen waren)
Für Vermieter: Gebäudeversicherung/PROTEGO informieren Schadenursache prüfen lassen Mieter über Maßnahmen informieren
📌 Fazit Wer haftet?
➡️ Der Vermieter, wenn das Dach mangelhaft war oder nicht rechtzeitig repariert wurde.
➡️ Die Hausratversicherung des Mieters, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist.
➡️ Keine Haftung, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstand und keine Fahrlässigkeit vorliegt.
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