Nach Jahren oder Jahrzehnten des Sparens steht am Ende oft ein fünf- oder sechsstelliger Betrag bereit. Die Freude darüber hält meistens bis zum Steuerbescheid. Eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge ist grundsätzlich als Einkommen steuerpflichtig, und weil sie in einem einzigen Jahr anfällt, schiebt sie das zu versteuernde Einkommen sprunghaft nach oben. Den Rest erledigt die Progression. Wer 50.000 oder 100.000 Euro auf einmal erhält, landet damit schnell in einem deutlich höheren Steuersatz als in allen Jahren davor.
Vermeiden lässt sich diese Steuer nicht. Zeitlich verteilen lässt sie sich durchaus, auf legalem und dauerhaft tragfähigem Weg.