ETF-Kapitalanlage ohne Vorabpauschale - Rendite ohne Ende

ETF-Kapitalanlage ohne Vorabpauschale – So funktioniert’s

📈 Mehr Rendite durch clevere Steuerstrategie Die Vorabpauschale ist für viele ETF-Anleger ein lästiger Kostenfaktor. Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 müssen Anleger jährlich eine fiktive Steuer auf potenzielle Erträge zahlen – selbst wenn sie ihre ETFs gar nicht verkaufen. Doch es gibt legale Wege, diese Vorabpauschale zu umgehen und so bis zu 2,53 % mehr Rendite pro Jahr zu erzielen.

💡 Was ist die Vorabpauschale überhaupt?

Die Vorabpauschale ist eine Art Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer. Sie wird jedes Jahr im Januar von der Depotbank berechnet und basiert auf dem sogenannten Basiszins, den das Bundesfinanzministerium festlegt. Für 2024 lag dieser bei 2,29 % und für 2025 bei 2,53%. Die Steuer beträgt 25 % auf die Pauschale, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Das Problem: Auch wenn der ETF keine Ausschüttung vornimmt oder der Kurs stagniert, kann dennoch eine Steuer fällig werden – ein echter Renditekiller.

 

💡Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden Fonds (also Fonds, die keine Ausschüttung vornehmen) versteuert wird, um sicherzustellen, dass auch bei nicht realisierten Gewinnen eine Mindestbesteuerung erfolgt.

 

Berechnungsgrundlage:

  • Bemessungsgrundlage: Der Depotwert am 01.01. des Jahres

  • Formel:

    Depotwert × Basiszins × 0,7 – Ausschüttungen
    (falls keine Ausschüttungen: volle Pauschale)

  • Teilfreistellung: Je nach Fondsart (z. B. 30 % bei ETF-Aktienfonds) wird ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei gestellt.

  • Steuersatz: Die verbleibende steuerpflichtige Vorabpauschale wird mit der Abgeltungssteuer (inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer, ca. 26,375 %) versteuert.

 

🧾 Beispiel:

  • Depotwert: 50.000 €
  • Vorabpauschale: 2,53 % → 1.265,00 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (nach 30 % Teilfreistellung): 885,50 €
  • Steuer darauf: 233,55 €

Diese Steuer wird unabhängig vom tatsächlichen Gewinn fällig und später bei der Veräußerung angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

💼 Depotwert (€) 📊 Vorabpauschale brutto (€) 🧾 Steuerpflichtige Pauschale (€) 💸 Abgeltungssteuer (€)
 50.000  1.265,00  885,50 233,55
 60.000 1.518,00 1.062,60 280,26
 70.000 1.771,00 1.239,70 326,97
 80.000 2.024,00 1.416,80 373,68
 90.000 2.277,00 1.593,90 420,39
100.000 2.530,00 1.771,00 467,10

Hinweis:

Der Betrag in der rechten Spalte ist der Wert, den Du am Ende bezahlen musst! Aber immer nur unter der Voraussetzung, dass Du den Sparer-Freibetrag bereits ausgeschöpft hast bzw. keinen Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt hast. Außerdem ist es ein Beispiel, wenn das gesamte Depot in Aktienfonds investiert ist. 

 

📊 Teilfreistellung nach Fondsart

Fondsart Teilfreistellungssatz Steuerpflichtiger Anteil
Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %) 30 % 70 %
Mischfonds (Aktienquote ≥ 25 %) 15 % 85 %
Flexible Mischfonds / Multi-Asset-Fonds 0 % 100 %
Rentenfonds 0 % 100 %
Immobilienfonds (überwiegend Inland) 60 % 40 %
Immobilienfonds (überwiegend Ausland) 80 % 20 %

 

🚀 Strategien zur Vermeidung der Vorabpauschale

1. Investition in ausschüttende ETFs mit geringer Ausschüttung

Wenn die tatsächliche Ausschüttung höher ist als die berechnete Vorabpauschale, entfällt diese. ETFs mit regelmäßigen, aber niedrigen Ausschüttungen können hier helfen.

2. Thesaurierende ETFs im Ausland

Bei ausländischen Depots entfällt die automatische Berechnung der Vorabpauschale. Anleger müssen die Steuer selbst im Rahmen der Steuererklärung angeben – was Spielraum für Optimierungen bietet.

3. Freistellungsauftrag clever nutzen

Bis zu 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) Kapitalerträge sind steuerfrei. Wer diesen Freibetrag gezielt für die Vorabpauschale nutzt, kann die Steuerlast deutlich senken. Aber Achtung: Die Freistellung muss auf den Euro genau auf die Banken bzw. Depotführenden Stellen aufgeteilt werden. Hier hilft eine Übersicht, um nicht den Überblick zu verlieren.

4. LIFO statt FIFO beim Verkauf

Wer beim Verkauf von ETF-Anteilen das LIFO-Prinzip (Last In, First Out) nutzt, kann steuerlich günstigere Anteile zuerst veräußern und so Steuern auf ältere, höher bewertete Anteile vermeiden. In Deutschland gilt beim Verkauf von ETF-Anteilen grundsätzlich das FIFO-Prinzip („First in, first out“), d. h. die ältesten Anteile werden steuerlich zuerst verkauft. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben (§ 20 EStG) und wird von allen Depotbanken automatisch angewendet. Ein direktes Umschalten auf LIFO („Last in, first out“) ist nicht erlaubt. Aber:

Du kannst die steuerliche Reihenfolge indirekt beeinflussen, indem du deine Käufe und Depots strategisch strukturierst:

a.Mehrere ETFs oder Depots nutzen
    • Statt 30 Jahre denselben ETF zu besparen, teilst du deine Sparphase in Abschnitte (z. B. alle 10 Jahre ein neuer ETF oder ein neues Depot).
    • Beim späteren Verkauf kannst du zuerst die „jüngeren“ ETFs oder Depots auflösen – das wirkt wie LIFO, weil diese Anteile weniger Kursgewinne enthalten und somit weniger Steuer auslösen.
b.Depotübertrag als Trick
    • Überträgst du gezielt ältere Anteile in ein anderes Depot, kannst du im ursprünglichen Depot die jüngeren Anteile zuerst verkaufen.
    • Wichtig: Der Übertrag muss unentgeltlich erfolgen (z. B. auf ein eigenes Depot bei einer anderen Bank), sonst löst er steuerpflichtige Veräußerung aus.
c.Steuerstundung statt Steuervermeidung
    • Du sparst keine Steuern dauerhaft, sondern verschiebst sie in die Zukunft. Das bringt einen Zinseszinseffekt, weil mehr Kapital länger investiert bleibt.

5. Investition in eine flexible Fondspolice

Wenn Du innerhalb einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung in ETFs investierst, fällt die Vorabpauschale nicht an. Neben diesem Vorteil gibt es eine Reihe weiterer Vorteile, die wir in unserem Blog-Beitrag ETF-Direktanlage vs. ETF-Fondspolice beleuchten.

 

📊 Wie entsteht die Rendite-Differenz?

Die Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins und dem Wert des ETFs zu Jahresbeginn. Bei einem thesaurierenden ETF mit hoher Wertentwicklung kann die Steuerlast durch die Pauschale erheblich sein. Wer diese legal vermeidet, spart jährlich Steuern – was sich bei langfristiger Anlage massiv auf die Gesamtrendite auswirkt.

🔍 Fazit: Steueroptimierung lohnt sich

Die ETF-Kapitalanlage bleibt eine der effizientesten Methoden zum Vermögensaufbau. Doch wer die steuerlichen Fallstricke kennt und gezielt umgeht, kann seine Rendite deutlich steigern. Die Vorabpauschale ist kein Schicksal – sondern eine Herausforderung, die sich mit kluger Strategie meistern lässt. 

📚 Weiterführende Tipps: ETF-Direktanlage vs. ETF-Fondspolice