Die Arbeitgeber-Haftung bei der Übernahme von bAV-Bestandsverträgen spielt eine immer größere Rolle in der täglichen Praxis. Viele Arbeitgeber sind sich diesen Risiken nicht bewusst und möchten den Arbeitnehmern eine möglichst schlanke Startphase ins Unternehmen bieten, weil sie froh sind, dass der Arbeitnehmer da ist. Die PROTEGO-bAV unterstützt Dich in diesem Prozess und führt die rechtssichere Kommunikation mit den neuen Mitarbeiter*innen durch.
Der Haftung kannst Du lediglich dann minimieren, in dem Du Dich nach der PROTEGO-bAV-Beratung für einen Anbieter/Versicherer entscheidet, bei dem der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer eine beitragsorientierte Leistungszusage eingeht. Dann kann der Arbeitnehmer nach der Beratung frei entscheiden und das Angebot annehmen oder nicht. Das Kapital aus vorhandenen Versicherungslösungen kann auf den von Dir ausgewählten Anbieter übertragen werden (Link: Portabilitierungsgesetz) und im Anschluss durch Entgeltumwandlung weiter bespart werden.
Bei der Beratung zur PROTEGO-bAV hat die Enthaftung des Arbeitgebers oberste Priorität. Die Erfahrung aus 20 Jahren zeigt, dass die Arbeitnehmer sehr viel Wert darauflegen, über die Kapitalanlage frei zu bestimmen und zum Beispiel in kostengünstige ETFs zu investieren. Um als Arbeitgeber für nicht erreichte Renditen nicht haften zu müssen, ist die Wahl der richtigen Zusageform elementar. Hier unterstützen wir Dich bei der Auswahl der richten Zusageart.
Die Kommunikation der Möglichkeiten der bAV sollte mit einem Flyer/im Intranet direkt nach der Neueinstellung kommuniziert werden. Bei der Erstellung des Flyers bzw. einer Landingpage ist PROTEGO Dir sehr gern behilflich. Der Arbeitnehmer sollte direkt zu Beginn der Beschäftigung über die Möglichkeiten der bAV informiert werden.