Die betriebliche Altersvorsorge wurde in den letzten Jahren durch diverse Gesetzgebungen regelmäßig für die Arbeitnehmer verbessert. Doch, was heißt das für Dich als Arbeitgeber?
Haftungsmanagement für die bAV
Die betriebliche Altersvorsorge ist kein einfacher Versicherungsvertrag, sondern eine arbeitsrechtliche Versorgungszusage des AG an den AN für eine Versorgung im Rentenalter. Erst subsidiär kommt als Finanzierungsinstrument oft ein Versicherungsvertrag z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse ins Spiel. Es kann jedoch auch mit anderen Finanzierungsinstrumenten gegenfinanziert werden.
Förderung der bAV
Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Maßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Gesetzestext unter §3 Nr. 63 EStG, §40b EStG und im §100 EStG. Vor allem der §100 EStG ist bei vielen Arbeitgebern noch nicht bekannt. Doch die gesetzlichen Grundlagen bieten Potenzial, weil mit dieser Förderung gerade die Einkommensschwachen Berufe & Berufsgruppen gefördert werden und sich die Arbeitnehmer so über den Arbeitgeber eine zustäzliche Altersvorsorge aufbauen kann, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.